Freispruch für Dr. Koller
Bei seinem Rachefeldzug gegen die Norweger schreckt Herr Griess vor keiner Verleumdung zurück. Sogar jener Arzt, der Griess’ Tochter vor dem Suizid bewahrt hat, wird von diesem bei der Ärztekammer mit der Beschuldigung angezeigt, er habe gegen seine Berufspflichten verstossen und die Tochter “regelrecht vergiften” wollen. Doch auch dieser Anschlag geht ins Leere. Am 21.5.1986 wird der betreffende Arzt von den gegen ihn erhobenen Beschuldigungen freigesprochen.
Wie bereits mehrfach dargelegt, kommt Wiltrud Griess via Uni-Norwegischkurs mit der Arztfamilie Koller in Kontakt. Sie erzählt mehreren Familienmitgliedern von ihren inzestuösen Kindheitserlebnissen und den daraus resultierenden psychichen Problemen. Dr. Koller erkennt selbstverständlich ihren krankhaften Zustand, empfiehlt als Internist und Homöopath jedoch eine solide Behandlung durch kompetente Fachärzte.
Wiltrud Griess befolgt diesen Rat und unterzieht sich seit diesem Zeitpunkt (bis zum heutigen Tag) immer wieder diversen Behandlungen von Fachärzten, Psychotherapeuten und Psychiatern.
Sie selbst schreibt später in einer eidesstattlichen Erklärung am 30.3.1996 zu diesem Sachverhalt Folgendes (Auszug):
“Ich, Wiltrud Griess, geb. am 6.3.1963, wohnhaft in Wien 11, Dampfmühlgasse 3/10, gebe an Eides statt folgende Erklärung ab:
Mein Vater, Herr Dipl. Ing. Friedrich Griess, behauptet seit vielen Jahren sowohl schriftlich als auch mündlich,
- dass mich die sogenannte “Norweger-Bewegung” psychisch schwer geschädigt hätte. Diese Behauptung ist völlig unrichtig!
- Richtig ist, dass meine psychischen Probleme in traumatischen (inzestuösen) Erlebnissen in der Kindheit wurzeln. Im übrigen wurden meine psychischen Probleme von Ärzten außerhalb der Gemeinschaft erkannt, unter anderem von Dr. Krieger, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie und gerichtlich beeideter Sachverständiger. Er diagnostizierte eine endogene Depression.
- Mein Vater besuchte diesen Arzt und beschuldigte ihn, mit der “Sekte” zusammenzuarbeiten. Daraufhin erkannte der Arzt, dass mein Vater an einem Sektenwahn leide und sagte es ihm auf den Kopf zu, wie mir der Arzt später erzählte…”
Obwohl also Dr. Koller der Tochter des Herrn Griess ausschließlich helfen will und ihr deshalb auch die Behandlung bei anerkannten Fachärzten empfiehlt, die absolut nichts mit der Norweger-Bewegung zu tun haben, versucht Griess nun mit einer wüsten Verleumdungsaktion bei der Ärztekammer, den Ruf und die Existenz des Dr. Koller zu schädigen.
Bei einem Besuch im Hause des Dr. Koller äußert Wiltrud Griess wieder einmal Selbstmordabsichten. Dr. Koller erkennt, dass “Gefahr im Verzug” besteht und hilft ihr durch eine einmalige homöophatische Notfallgabe.
Diese Hilfestellung des Dr. Koller wird nun von Vater Griess in einer bösartigen Anzeige zu einem angeblichen “Vergiftungsversuch”(!!) umgedeutet. Mit primitivsten Beschuldigungen, die jeglicher Beschreibung spotten, wird Dr. Koller als krimineller Unmensch und unsere Glaubensgemeinschaft als gefährliche Sekte gebrandmarkt, die mit (unerlaubter) medikamentöser Behandlung angeblich Menschen “gefügig machen” will.
Aufgrund seiner Anzeige gegen Dr. Koller wird Herr Griess am 6.11.1984 bei der Ärztekammer vorgeladen. Hier einige “Kostproben” aus seiner damaligen Einvernahme, die uns (wie der gesamte Akt) zur Gänze vorliegt:
“Es erscheint Herr Dipl. Ing. Friedrich Griess… und bringt mit der Bitte um allfällige weitere Veranlassung zur Kenntnis:
Meine Tochter Wiltrud ist seit Anfang 1983 Mitglied einer Sekte, die “Norweger” oder “Smithianer” genannt wird… Dr. Alexander Koller dürfte… auf meine Tochter sehr großen Einfluss in jeder Beziehung ausgeübt haben bzw. ausüben..
Dieses Dokument ist typisch für die Methode des Herrn Griess. Er phantasiert ständig von einem nebulosen negativen Einfluss unserer Glaubensgemeinschaft auf seine Tochter, im selben Atemzug gibt er zu, dass kompetente Fachleute bei seinem Kind eine endogene Depression festgestellt hätten, dennoch soll Dr. Koller seine Tochter (mit einem harmlosen homöopathischen Medikament) angeblich “vergiftet” haben.
Trotz der intensiven Anstrengungen des Herrn Griess, Dr. Koller um jeden Preis bei der Ärztekammer anzuschwärzen – und wenn möglich seine berufliche Existenz zu zerstören, indem er ihm bzw. unserer Glaubensgemeinschaft die Schuld an der psychischen Krankheit seiner Tochter geben will – sind seine Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Nach eingehender Untersuchung und Vernehmung der Beteiligten kommt es am 21.5.1986 bei einer Verhandlung unter dem Vorsitz eines OGH-Richters zu einem eindeutigen Freispruch für Dr. Koller:
Erkenntnis der Ärztekammer [PDF]