Prozesse
Griess vor dem Handelsgericht Wien
In zahlreichen Gerichtsverfahren vor dem HG Wien musste sich Herr Griess wiederholt dazu verpflichten:
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seine unwahren Behauptungen über unsere Gemeinschaft in Zukunft zu unterlassen.
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sämtliche Gerichtskosten zu bezahlen.
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einen erheblichen Teil unserer Anwaltskosten zu bezahlen.
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seine eigenen Anwaltskosten zur Gänze zu bezahlen.
Trotz seiner Beteuerungen vor den jeweiligen Richtern, sich an die gerichtlichen Auflagen zu halten, bricht Herr Griess ständig sein Wort und zwingt uns damit, zu immer neuen rechtlichen Schritten gegen ihn.
Anstatt sein Unrecht einzusehen und mit seinen Verleumdungen über die “Norweger” aufzuhören, klagt er schriftlich und mündlich über seine hohen Unkosten, über die Justiz im Allgemeinen; er beschimpft den Gerichtspräsidenten des HG Wien als “naiv” und das Landesgericht für Strafsachen Graz als “blöd” usw.
Hier eine kleine Kostprobe für sein offensichtlich gestörtes Verhältnis zur Wahrheit, zur Justiz und zu den Richtern.
Bei einem seiner zahlreichen öffentlichen Vorträge über “Sekten” (die jeweils in eine üble Beschimpfungsorgie gegen die “Norweger” ausarten) verstieg er sich am 3. Juni 1997 im Pfarrsaal der niederösterreichsichen Stadt Türnitz zu folgenden Aussagen, die Sie demnächst auf dieser Webseite auch als Originaltonbandaufnahme hören können:
“Ich bin schon zweimal in Gerichtsverfahren verwickelt gewesen von diesen Leuten. 1988 in einen Strafprozess und jetzt in ein Zivilverfahren. Das Zivilverfahren hat mich 150.000 Schillinge gekostet. Aber ich gebe nicht auf… Am 13. März war unsere letzte Gerichtsverhandlung. Also die Sekte hat mich zivilrechtlich geklagt mit einem Streitwert von einer Million Schilling. Meine Anwältin hat mir zum Schluss gesagt: “Herr Griess, in einem Zivilverfahren, wenn Sie angeklagt werden, etwas Negatives über jemanden gesagt zu haben, sind Sie fällig, ganz wurscht, ob Sie das beweisen können oder nicht. Die Sekte hat dann einen Vergleich vorgeschlagen (Anmerkung: Nicht die “Norweger”, sondern der Richter hat einen Vergleich vorgeschlagen). Der Vergleich sieht so aus, dass ich einen Teil der gegnerischen Anwaltskosten zahlen muss und natürlich meine eigenen auch, das macht zusammen 150.000 Schilling aus. Und Zivilverfahren sind sehr teuer und vor allem, da der Streitwert so hoch ist. Und einige Formulierungen darf ich nicht mehr sagen. Der Richter hat was ganz Außergewöhnliches gemacht. Der negative Vergleich kam auch deswegen zustande, weil der Richter gesagt hat, er will kein Urteil fällen, die Parteien müssen sich vergleichen. Er hat uns also praktisch zu einem Vergleich gezwungen, und das war immerhin der Präsident des Handelsgerichtes in der Riemergasse, der Herr Hofrat Traxler. (Anmerkung: Diese freche Bemerkung des Herrn Griess entspricht keinesfalls der Wahrheit. Niemals hat der Gerichtspräsident die Parteien zu etwas gezwungen, sondern mit großem Einfühlungsvermögen einen Versöhnungsversuch gestartet). Und er hat dann was Ungewöhnliches gemacht, er hat die Verhandlung abgebrochen, er hat meine Frau, meine Tochter und mich gebeten in sein Zimmer zu kommen, in der naiven Meinung, er kann die Familie versöhnen…”
Im selben Vortrag äußert sich Herr Griess über das Straflandesgericht Graz: “…und das Gericht war so blöd…”
Soweit Griess im O-Ton. Wir sind gewohnt, dass er solche Aussagen später bestreitet; zu seinem Pech haben Jugendliche der “Norweger-Bewegung” diese, die Justiz beleidigenden Aussagen auf Band aufgenommen, zumal es sich um einen “öffentlichen”, in Türnitz verlautbarten Vortrag gehandelt hat.
Auch auf seiner norwegischen Homepage beklagt sich Griess im Mai 1999 darüber, dass ihn die bisherigen Gerichtsverfahren schon mehr als 200.000 norwegische Kronen (das sind umgerechnet 27.000 Euro) gekostet haben. Im selben Atemzug kündigt er an: “Aber ich gebe nicht auf!” (Das heißt, er wird die “Norweger” weiter verleumden – koste es, was es wolle!)
Da inzwischen ein weiteres Gerichtsverfahren vor dem HG Wien stattgefunden hat (GZ 37 CG 19/00 y), in dem Herr Griess neuerlich dazu verurteilt wurde, alle Gerichtskosten, einen Großteil unsrer Anwaltskosten, sowie seine eigenen Kosten zu bezahlen, dürfte er für sein “Hobby”, die “Norweger” überall in den Schmutz zu ziehen, bereits eine halbe Million Schilling investiert haben.
Im Einzelnen musste sich Herr Griess im Zuge von vier gerichtlichen Verfahren (drei in Österreich, eines in Deutschland) den Norwegern gegenüber verpflichten, es
ab sofort zu unterlassen zu behaupten:
- Dr. Katrin Espegard (geb
. Köberl) sei von ihrem Lehrer, Mag. Dieter Huemer, im Alter von 16 Jahren, unter Ausnützung des Abhängigkeitsverhältnisses unter den Einfluss der Norweger-Bewegung geraten und verwahrloste psychisch, - Dr. Koller habe durch “flirty-fishing” die Tochter des Beklagten und andere Mädchen für die “Norweger” geworben.
- die Norweger-Bewegung würde behaupten, moralisch weit über den Mitgliedern aller sonstigen christlichen Konfessionen zu stehen; tatsächlich kommen bei ihnen Inzest, Ehebruch, Betrug, Lüge häufig vor,
- Vertreter oder Mitglieder der Norweger-Bewegung haben der Tochter des Beklagten mehrmals homöopathische Mittel verabreicht oder ähnliche Substanzen zugeführt, um sie zum Zwecke unredlicher Einflussnahme gefügig zu machen; oder einen inhaltsgleichen Vorwurf zu verbreiten,
- bei den Norwegern sei es vor etlichen Jahren zu einem dramatischen Selbstmord in der Form gekommen, dass eine junge Frau sich mit einer Schere die Augen ausgestochen hat und verblutet ist, dies in wörtlicher Befolgung der Bibelstelle: “Wenn Dir dein Auge zum Ärgernis wird, reiße es aus, denn es ist besser, Du gehst mit einem Auge ins Himmelreich ein, als Du wirst mit 2 Augen in die Hölle geworfen”; und verpflichtet sich gleichzeitig bei Schilderung des Selbstmordes der jungen Frau darauf hinzuweisen, dass diese schon einige Jahre vor ihrem Selbstmord nicht bei den Norwegern war und der Beklagte nicht wisse, ob die frühere Mitgliedschaft ursächlich für den Selbstmord gewesen ist,
- bei den Norwegern herrsche ein derartiger Terror, dass zwei Mädchen von zu Hause weglaufen mussten, weil sie offensichtlich diesen Terror nicht mehr ausgehalten haben,
- bei den österreichischen Mitgliedern der Norweger herrsche eine überdurchschnittliche Selbstmordrate und
- die Norweger hätten in voller Absicht die Tochter des Beklagten zu psychischem Schaden bis hin zum Selbstmord geführt und dies sei kriminell.