Unterlassungs- und Exekutionstitel

paragraphIn zahlreichen Gerichtsverfahren vor dem HG Wien musste sich Herr Griess wiederholt dazu verpflichten:

  • seine unwahren Behauptungen über unsere Gemeinschaft in Zukunft zu unterlassen
  • sämtliche Gerichtskosten zu bezahlen
  • einen erheblichen Teil unserer Anwaltskosten zu bezahlen
  • seine eigenen Anwaltskosten zur Gänze zu bezahlen

Trotz seiner Beteuerungen vor den jeweiligen Richtern, sich an die gerichtlichen Auflagen zu halten, bricht Herr Griess ständig sein Wort und zwingt uns damit zu immer neuen rechtlichen Schritten gegen ihn.

Anstatt sein Unrecht einzusehen und mit seinen Verleumdungen über die “Norweger” aufzuhören, klagt er schriftlich und mündlich über seine hohen Unkosten, über die Justiz im Allgemeinen, er beschimpft den Gerichtspräsidenten des HG Wien als “naiv” und das Landesgericht für Strafsachen Graz als “blöd” usw.


Die Urteile im Detail:
Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 1. März 2000

Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 26 
. Juli 2004

Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 1. März 2000 [PDF]

Exekutions-Bewilligung des Bezirksgerichts Klosterneuburg vom 4. Dezember 2000
In dem Verfahren vom 1. März 2000 hatte sich Griess u.a. vor Gericht verpflichtet, eine objektive Stellungnahme der Norweger-Bewegung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Dem kam er letztlich nicht nach und deshalb sah sich die Norweger-Bewegung gezwungen, Exekution zu führen.

Exekutions-Bewilligung des Bezirksgerichts Klosterneuburg vom 4. Dezember 2000

Exekutions-Bewilligung des Bezirksgerichts Klosterneuburg vom 4


Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 01. Oktober 1996

Gleich in einem der ersten Verfahren, das sich die Norweger-Bewegung genötigt sah, gegen Herrn Griess anzustrengen, musste er sich gerichtlich dazu verpflichten, eine ganze Reihe an Behauptungen über die Glaubensgemeinschaft nicht mehr aufzustellen. Der Grund: sie stimmen ganz einfach nicht. Darunter fallen etwa folgende bösartigen Unterstellungen:

  • die Norweger-Bewegung behaupte, moralisch weit über den Mitgliedern aller sonstigen christlichen Konfessionen zu stehen, tatsächlich kämen aber Inzest, Ehebruch, Betrug und Lüge häufig vor
  • seine Tochter sei, so wie viele andere Menschen, von der Norweger-Bewegung psychisch schwer geschädigt, zerstört und verrückt gemacht worden
  • seine Tochter sei, so wie andere Mädchen, durch “flirty fishing” von den Norwegern geworben worden
  • seine Tochter sei von der Norweger-Bewegung instruiert worden, Vater und Mutter zu attackieren
    und psychisch fertig zu machen


Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 01. Oktober 1996

Vergleichsurteil des Handelsgerichts Wien vom 01. Oktober 1996 [PDF]